Als Tagesmutter habe ich vom Jugendamt des Rems-Murr-Kreises die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII erhalten. Statt des üblichen 300-stündigen Unterrichts zur Qualifizierung als Tagesmutter waren es durch meine staatliche Anerkennung als Erzieherin 50 Stunden Unterricht. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses beim Jugendamt des Rems-Murr-Kreises, die Besichtigung des Tageselternvereins Fellbach & Kernen meiner Räumlichkeiten zur Kindersicherheit sowie ein Erste Hilfe Kurs am Kind waren ebenso Voraussetzung zum Erhalt der Erlaubnis zur Kindertagespflege.